Geschäftsführerdienstvertrag – Vorstandsdienstvertrag

Bei den Themen Geschäftsführerdienstvertrag Vorstandsdienstvertrag gibt es viele Fallstricke: Geschäftsführer und Vorstände bedürfen vor Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages bzw. eines Vorstandsdienstvertrages besonders intensiver Beratung.

Kein Kündigungsschutz

Geschäftsführer und Vorstände sind nicht durch das Kündigungsschutzgesetz (KschG) geschützt. Sie werden in Fachkreisen auch als „arbeitsrechtliches Freiwild“ bezeichnet.

Schutzinstrumente im Geschäftsführerdienstvertrag oder Vorstandsdienstvertrag

Geschäftsführer und Vorstände sind deshalb darauf angewiesen, dass dieser fehlende gesetzliche Schutz durch vertragliche Instrumente im Geschäftsführerdienstvertrag bzw. im Vorstandsdienstvertrag kompensiert wird.

Hier gibt es sehr unterschiedliche Instrumente, die die Planbarkeit der Karriere gewährleisten und Schutz vor unliebsamen Überraschungen sicherstellen. Die entsprechenden Klauseln in Geschäftsführerdienstverträgen bzw. in Vorstandsdienstverträgen müssen individuell auf die persönliche Lebensplanung und den Unternehmenszuschnitt angepasst werden. Auch die Frage fachlicher und örtlicher Versetzbarkeit spielt in Geschäftsführerdienstverträgen bzw. in Vorstandsdienstverträgen eine nicht unbedeutende Rolle.

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Für Geschäftsführer

Sichern Sie sich wirksam ab, da für Sie nicht dieselben Arbeitsschutzbedingungen gelten wie für Arbeitnehmer.

Variable Vergütung

Noch mehr als in Arbeitsverträgen von angestellten Führungskräften spielt die variable Vergütung in Geschäftsführerdienstverträgen bzw. in Vorstandsdienstverträgen eine ganz entscheidende Rolle. Die variable Vergütung nimmt hier nicht selten einen ganz wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein. Besonders im Bereich der variablen Vergütung enthalten Geschäftsführerdienstverträge bzw. Vorstandsdienstverträge gerade in diesem Bereich Klauseln, die vage und rechtlich kaum durchsetzbar sind. Solche Gefahren lassen sich nur durch Prüfung des Geschäftsführerdienstvertrages bzw. des Vorstandsdienstvertrages im Vorfeld begrenzen.

Geschäftsführer und Vorstände sind noch mehr als Arbeitnehmer auf vorherige Prüfung des Geschäftsführerdienstvertrages bzw. des Vorstandsdienstvertrages angewiesen, da der gesetzliche Schutz hier deutlich geringer ist.

Auch hier heißt in besonderem Maße: Vor der Unterschrift zum Spezialisten.

Folgende Hinweise helfen Ihnen, uns besser über die Suchmaschinen zu finden:

Geschäftsführervertrag Gesellschaft bzw. Vertrag des Geschäftsführers zur Regelung dessen Arbeitsverhältnisses. Wie lässt sich das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers absichern. Für Geschäftsführer einer Gesellschaft o. ä. ist die anwaltliche Unterstützung schon empfehlenswert, weit bevor das Arbeitsverhältnis beginnt.

Eine Abberufung kommt meist überraschend – dann kommt es auf den Geschäftsführervertrag an. Dann stellen sich schnell viele Fragen wie: Was wurde im Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag vereinbart? Zu was sind Sie verpflichtet? Herrscht ein Wettbewerbsverbot? Wie treten Sie gegenüber der Gesellschaft auf? Worauf haben Sie Anspruch und worauf nicht? Welche Regelungen gelten für Gesellschafter bei der Beendigung eines Vertrags? Auf welche Klausel sollte man achten? Was kann man gegen die Aufhebung des Vertrags eines Geschäftsführers tun? Wie sieht die aktuelle Rechtsprechung aus?

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