Kündigung – Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung spricht der Arbeitgeber dann aus, wenn er Inhalte des Arbeitsvertrages ändern möchte, die er nicht einseitig durch das Direktionsrecht herbeiführen kann. So kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der als Arbeitsort München in seinem Arbeitsvertrag vereinbart hat, nicht im Wege des Direktionsrechts ohne Weiteres nach Berlin versetzen. Er müsste vielmehr das Arbeitsverhältnis in München kündigen, verbunden mit dem Angebot, eines neuen Arbeitsverhältnisses in Berlin. Ähnlich sieht es bei inhaltlicher Änderung der Aufgabe oder bei Verringerung der Vergütung aus.

Im Falle einer Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:

  • Er kann das mit der Änderungskündigung angebotene neue Angebot ablehnen und gegen die Kündigung mit einer normalen Kündigungsschutzklage vorgehen.

  • Er kann aber auch das neue Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderungskündigung „sozial nicht gerechtfertigt“ ist.

Die zweite Variante ist die sichere Variante, da der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Änderungskündigung wirksam war, zumindest das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen innehat. Im ersteren Fall hat der Arbeitnehmer keinerlei Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Änderungskündigung wirksam war.

Bei Änderungskündigungen können sehr viele Fehler gemacht werden. Hier ist Expertenrat dringend anzuempfehlen.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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