Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Unternehmen

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Unternehmen – Lindacher Arbeitsrecht begleitet rechtlich

Das fixe Gehalt ist für die Mitarbeitenden in Unternehmen mittlerweile längst nicht mehr der alleinige Anreiz für mehr Motivation und Bindung an ihre Firma.

Deshalb liegen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme außerhalb des Handelsregisters seit kurzem immer stärker im Trend. Dabei sorgen unterschiedliche Modelle dafür, dass die Belegschaft in den Erfolg ihres Unternehmens einbezogen wird – und mit hoher Identifikation auf der Basis echter Erfolgsbeteiligung weit mehr Engagement ins Unternehmen einbringt, als das bei einer herkömmlichen Entlohnung der Fall ist. Nicht nur das Engagement steigt, auch die Bindung ans Unternehmen wird damit deutlich verstärkt.

Und es werden nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeitenden ins Unternehmen einbezogen. So können auch Mitarbeitende mit geringen Einkommen hier gut mit integriert werden. Vom Staat wird dies nach § 3 Nummer 39 EstG auch steuerlich gefördert. Allerdings setzt der Fiskus hier einen sehr geringen jährlichen Höchstbetrag von 360 Euro pro Mitarbeitende/n.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme als Finanzierungsinstrument

Besonders bei Start-Ups übernehmen die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme auch die Rolle eines wichtigen Finanzierungsinstruments. (Noch) nicht vorhandene finanzielle Mittel für Gehaltssteigerungen oder Prämien können dabei als Firmenanteile vergeben werden. Oder es werden Aktien bzw. Kapitalanteile des Unternehmens unterhalb des Marktpreises zum Kauf angeboten bzw. deren regelmäßiger Bezug gewährt. Das Volumen wird dann in der Regel von der Verweildauer der Mitarbeitenden im Unternehmen abhängig gemacht. In anderen Fällen wird es aber auch an die Position in der firmeninternen Hierarchie gebunden.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Wir beraten Sie

Bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist juristische Unterstützung geboten, um Fallstricke zu vermeiden.

Welche Unterschiede gibt es bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Formen von Beteiligungen:

  • Direkte Beteiligungen:
    In diesem Fall werden direkte Beteiligungen als Aktien (bei einer AG) oder Geschäftsanteile (bei einer GmbH) eingeräumt. Sie werden oft als „Belegschaftsaktien“ oder bei der GmbH als „Belegschaftsgeschäftsanteile“ bezeichnet. Manchmal werden hier auch Aktienoptionen gewährt.
  • Virtuelle Beteiligungen:
    Anders verhält es sich, wenn virtuelle Beteiligungen eingeräumt werden. Dabei werden keine gesellschaftsrechtlichen Anteile übertragen. Vielmehr werden die Mitarbeitenden so gestellt, als hätten sie die Rolle von Gesellschaftern.

Lindacher Arbeitsrecht begleitet Unternehmen rechtlich

Beim Auflegen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen stellt sich Arbeitgebern einerseits eine große Zahl einzelner Fragen. Vor allem – und hier können wir für Sie die jeweilige Prüfung übernehmen: Wie wirken sich die Beteiligungsprogramme rechtlich auf die Anstellungs- bzw. Arbeitsverträge aus? Hier gibt es bei der Ausgestaltung viele arbeitsrechtliche Fragen zu beachten, um „Anfänger-Fehler“ von vornherein wirksam auszuschließen. Mit unserer Kompetenz als Arbeitsrechtler übernehmen wir gerne deren Prüfung mit dem Ziel, juristisch wasserdichte Verträge – für beide Seiten – zu generieren. Aber auch die rechtliche Optimierung im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeitenden ist langfristig besser, wenn sie fachkundig juristisch begleitet wird. Zusätzlich hat hier der Betriebsrat – wenn vorhanden –ein Mitspracherecht, was seitens des Unternehmens von Beginn an beachtet werden muss, um Stolperfallen zu vermeiden.

Sprechen Sie uns an!

Gerne beraten wir Sie juristisch bei der Gestaltung Ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht legen wir unsere langjährige Erfahrung für Sie in die Waagschale, um Ihr Unternehmen bestens bei der Auflage der Programme zu unterstützen. Sie erreichen uns unter Tel.: 089 / 53 868 200

Folgende Hinweise und Begriffe helfen Ihnen, uns leichter über die Suchmaschinen zu finden:

Die Mitarbeiterbeteiligung sorgt wortwörtlich für eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiter in Form von deren Engagement im Unternehmen. Weil die Identifikation steigt. Die eigene Arbeit wird als Teil des Erfolgs verstanden. Die Mitarbeiter können via Kapital Teil an ihrer Gesellschaft haben. Mitarbeiterbeteiligungen geschehen also meist in Form einer Kapitalbeteiligung. Welches Recht greift (wann)? Wir beraten. Die Mitarbeiter haben über ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell Teil am Erfolg des Unternehmens. Welcher Teil bzw. welche Form der Beteiligung am sinnvollsten ist, ist oft eine individuelle Entscheidung bei den Unternehmen. Ob Aktien oder nicht Aktien, sondern Geschäftsanteile, kann selbstverständlich von der Unternehmensform abhängen.

Auch, welcher Teil bzw. welche Beteiligung im Sinne der Mitarbeiterbeteiligung am sinnvollsten ist. Welche Modell Option – also welches Mitarbeiterbeteiligungsmodell – der Mitarbeiterbeteiligung ist sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die Mitarbeiter die bzw. die beste? Was ist in Deutschland abhängig vom Gewinn? Gerne nehmen wir uns Ihre Themen der Mitarbeiterbeteiligung vor, damit Sie leichter entscheiden können, welche Form der Beteiligung für Ihre Mitarbeiter – im Sinne des Ausgleichs zwischen Gesellschafter und Mitarbeiter – am besten ist. Sprechen wir von Mitarbeiter, sind natürlich alle Mitarbeitenden im Unternehmen gemeint.