Mobbing am Arbeitsplatz – Behandlung im Arbeitsrecht

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man das zielgerichtete Vorgehen (Drangsalieren, Ärgern oder Herabwürdigen) einer Gruppe oder eines Einzelnen gegen das Mobbingopfer. Typisch für das Mobbing ist ein Kräfteungleichgewicht durch hierarchische Stellung oder zahlenmäßige Überlegenheit.

Bewertung der Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte sehen in normalen Auseinandersetzungen – selbst wenn sie mit einer gewissen Härte geführt werden – noch kein Mobbing. So kann es in manchen Branchen und Situationen (zum Beispiel Baugewerbe oder Küche) phasenweise lauter oder barscher werden. Solange ein sachlicher Arbeitsbezug besteht, sprechen die Arbeitsgerichte noch nicht von Mobbing. Nur wenn der vorgenannte Arbeitsbezug fehlt und es bei der Auseinandersetzung um verletzende, persönliche Motive geht, spricht die Rechtsprechung von Mobbing.

Rechtliche Gegenmaßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Sofern das Mobbingopfer das Mobbing nachweisen kann, erwachsen hieraus unterschiedliche Ansprüche. So hat das Mobbingopfer einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und ggf. auch einen Schmerzensgeldanspruch gegen den oder die Akteure. Unter Umständen bestehen auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, sofern dieser unter Verletzung seiner arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht nicht gegen das ihm bekannte Mobbing vorgeht oder natürlich wenn das Mobbing von ihm selbst ausgeht.

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Alternatives Vorgehen

Häufig ist der Grund von Mobbinghandlungen ein bestehendes Trennungsinteresse. Auch in diesen Fällen ist eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt dringend zu empfehlen. Mit der richtigen Strategie lässt sich in einer solchen Konstellation häufig eine gute Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis aushandeln.

Unser Fazit

Grundsätzlich ist Mobbing am Arbeitsplatz sehr ernst zu nehmen, da häufig gesundheitliche Folgen drohen können. Mit dem rechtzeitigen Weg zum hoch spezialisierten Arbeitsrechtler lässt sich meist ein Schaden an Gesundheit und Psyche vermeiden.

Folgende Hinweise helfen Ihnen, uns besser über die Suchmaschinen zu finden:

Ob Kollegen oder Vorgesetzte: Für Betroffene von Mobbin am Arbeitsplatz ist es quasi unabhändig, welche Position der Mobber inne hat. Schwieriger ist es, wenn das Mobbing vom Chef aus geht. Sprechen Sie uns an, um als Mobbing Opfer professionelle juristische Unterstützung zu bekommen.

Lassen Sie sich im Fall von Mobbing helfen – und nicht zu viel Zeit ins Land ziehen, wenn Sie sehen, dass sich das Verhalten der Mobber bzw. des Mobbers auch nach einem intensiven Gespräch nicht ändert. Schließlich verbingen Sie einen großen Teil Ihres Lebens auf der Arbeit.

Mitarbeiter großer Unternehmen haben oft die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten, bevor sie an juristische Schritte denken. Doch bei einer fortwährend mobbinglastigen Situation stehen wir gerne als Anwalt bereit. Wehren Sie sich mit unserer Hilfe gegen Kollegen oder die Vorgesetzten von denen Sie gemobbt werden.

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Nur wenn das Verhalten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, zwischen Kollegen und Vorgesetzten oder sonstigen Betroffenen gut ist, lässt sich die Arbeit in einem Unternehmen bestmöglich erledigen.

Mobbing Opfer gegen Mobber – ob Kollegen, Chef, Vorgesetzte: Betroffene sollten sich schnell zur Wehr setzen. Ein Gespräch kann in der ersten Zeit noch etwas nützen. Die Arbeit Situation sollte aber bei andauerndem Mobbing Verhalten durch anwaltliche Hilfe verbessert werden.