Elternzeit und Elterngeld

Mütter und Väter können nach der Geburt ihres Kindes bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Die Elternzeit müssen sie schriftlich spätestens 7 Wochen vor Beginn bei ihrem Arbeitgeber verlangen und hierbei festlegen, welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG).

Elterngeld können Sie in der Regel bis zu 12 Monaten beziehen. Beziehen beide Eltern Elternzeit, so erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. Hierdurch wollte der Gesetzgeber insbesondere Väter motivieren, sich an der Erziehung des neugeborenen Kindes intensiver zu beteiligen.

Die Höhe des Elterngelds beträgt bis zu 1.800,00 €. Während des Elterngeldbezuges dürfen Sie sogar noch dazu verdienen. Allerdings nur bis maximal 30 Stunden pro Woche.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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