Kündigungsschutz leitende Angestellte –
gleich wie bei normalen Angestellten, aber …

+++ aktuell +++

Was den Kündigungsschutz betrifft, gelten bei einem leitenden Angestellten die gleichen Bedingungen wie bei jedem gewöhnlichen Angestellten. Es gibt aber doch Besonderheiten, mit denen Sie vertraut sein sollten, wenn es um den Kündigungsschutz für leitende Angestellte geht: So kann der Arbeitgeber, nachdem eine Kündigungsschutzklage erhoben worden ist, einen Auflösungsantrag stellen, um sich dennoch von den leitenden Angestellten trennen zu können. Ein „Freikaufen“ soll also damit auch dann möglich sein, wenn die Kündigung selbst gerichtlich als unwirksam angesehen würde.

Die Crux liegt dabei in der Regel in der Frage, ob es sich beim „leitenden Angestellten“ tatsächlich um einen solchen handelt. Denn: Oft wird Angestellten in Betrieben die Funktion eines leitenden Angestellten zugesprochen, die er (oder sie) aber rechtlich gar nicht innehat. Meist handelt es sich – auch wenn eine innerbetriebliche Sprachregelung vom „leitenden Angestellten“ spricht – trotzdem nur um eine gefühlte Position. Erst wenn leitende Angestellte eine dem Betriebsleiter oder Geschäftsführer ähnliche Position mit dem Recht haben, selbstständig Einstellungen oder Entlassungen von Arbeitnehmern vornehmen zu können, gelten sie objektiv als leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.

Genau an dieser Frage entscheidet sich, welches Kündigungsrecht final gilt.

Wir vertreten Ihre Interessen:

„Bei Kündigungen leitender Angestellter kann sich ein Streit schnell an der Frage entzünden, ob der/die leitende Angestellte die leitende Position tatsächlich innehatte oder nicht. Und das, weil es natürlich im Interesse des Arbeitgebers liegen kann, dass dem Angestellten die Position des leitenden Angestellten zugeschoben wird, um ihn leichter loszuwerden. Mit unserer rechtlichen Begleitung definieren Sie Ihre Rolle als Angestellter klar – auch im Nachhinein – und wir klären, ob ein Auflösungsantrag gegen Sie rechtens ist.“

Deshalb: Achten Sie genau auf Ihr Tätigkeitsfeld und dokumentieren Sie gegebenenfalls Ihre Funktion, um immer klar darstellen zu können, welche Position im Unternehmen Sie innehaben. Gerne sichern wir Ihre Positionsbeschreibung schon im Vorhinein ab, damit keine Stolperfallen entstehen.

Kündigungsschutz leitende Angestellte

Ein aktueller Fall:

In der oben geschilderten Art gestaltete sich der Fall unseres Mandanten Rolf S. Er war seit 20 Jahren in einem Unternehmen tätig, wo er durchaus eine Art leitende Funktion einnahm. Als sich das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen verschlanken wollte, sah man von Arbeitgeberseite her deshalb auch die Chance, Rolf S. als leitenden Angestellten zu definieren – und ihn mittels Drohung mit einem Auflösungsantrag aus dem Unternehmen zu drängen und zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrages zu bewegen. Unser Mandant war von der Situation überrollt und signalisierte zunächst Zustimmungsbereitschaft. Erst durch Gespräche mit Bekannten dämmerte ihm, dass er sich mit anwaltlicher Unterstützung viel besser wehren kann und möglicherweise seinen Job retten wird. Und so entschied er sich für uns.

Wir haben es geschafft:

Gemeinsam mit unseren Mandanten durchleuchteten wir sein Tätigkeitsfeld in dem Unternehmen – und prüften dabei genau, inwiefern er rechtlich verbindlich in leitender Position tätig war. Wie weit gingen seine Befugnisse und wurde ihm offiziell die Kompetenz zur Einstellung bzw. Entlassung von Mitarbeitern zugewiesen? Dem war nicht so. Vielmehr rutschte er informell in eine Beratungsfunktion bei Einstellungen, die ihm – gefühlt – eine entscheidende Rolle zuschrieben, jedoch aber nicht mit Einzelentscheidungskompetenz. Und so traten wir an das Unternehmen heran, um den Fall Rolf S. unter seiner wahren Rolle richtig zu verhandeln. Nach einer Klage folgte der Richter folgte unserer Argumentation in allen Punkten, weshalb wir für Rolf S. eine deutlich höhere Abfindung erstreiten konnten, als er vorher mit dem „Freikaufen“ via Aufhebungsvertrag erhalten hätte.

Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Lindacher: „Klären Sie gemeinsam mit uns Ihren Status und lassen Sie sich nicht aus Ihrem Unternehmen drängen, wenn dazu die rechtliche Grundlage fehlt. Letztere prüfen ich für Sie mit meiner Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Oft ist es dem Laien nicht ersichtlich, welche Rechte er hat und wo geltendes Recht – wissentlich oder unwissentlich falsch interpretiert wird.“

Deshalb gilt: Wir prüfen Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.

Treten Sie umgehend dazu mit uns in Kontakt unter Telefon: 089 / 53 868 200

Ihr Thies Lindacher

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Folgende Hinweise und Begriffe helfen Ihnen, uns leichter über die Suchmaschinen zu finden:

Kündigung leitende Angestellte. Arbeitnehmer Schutz im Betrieb. Kündigungsschutz. Was tun, wenn man als leitender Angestellter vom Arbeitgeber gekündigt wird? Wir beraten leitende Angestellte. KSchG. Die Kündigung bedeutet für leitende Angestellte einen entscheidenden Einschnitt. An diesem sollten sie keine Fehler machen. Arbeitnehmer / Arbeitgeber Kündigungsschutz und Abfindung regeln.

Was ist bei der Kündigung für Arbeitnehmer bzw. Angestellte zu beachten? Ein leitender Angestellter wir beim Thema Kündigungen vor besondere Regelungen gestellt. Der Arbeitgeber sieht sich ebenfalls bei der Kündigung leitender Angestellter vor Herausforderungen gestellt.