Aufhebungsvertrag Rechtsanwalt? Ja, denn häufig wird Arbeitnehmern und Führungskräften im Konfliktfall ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.
Gefahren eines Aufhebungsvertrages
Durch den Aufhebungsvertrag beenden die Parteien einvernehmlich das Arbeitsverhältnis. Dies hat zur Folge, dass sich der Arbeitnehmer in aller Regel nicht mehr gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren kann. Außerdem kann es durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit kommen.
Ruhe bewahren – nie spontan unterzeichnen
Ganz wichtig ist es, sich in einem Personalgespräch nicht zur übereilten Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages überreden zu lassen. Häufig üben Arbeitgeber, Vorgesetze oder Personaler Druck aus, bezeichnen das Angebot des Aufhebungsvertrages als „letztes Angebot“ oder drohen gar für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrages mit Kündigung.
Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Hierdurch wird häufig sehr viel Geld verschenkt. Meist lassen sich hinsichtlich Abfindungshöhe, Arbeitszeugnis, Enddatum, Weiterbildungsmaßnahmen oder Outsourcing deutlich bessere Konditionen aushandeln. Das erste Angebot ist fast nie das letzte Angebot eines Aufhebungsvertrages.
Aufhebungsvertrag Rechtsanwalt
Lassen Sie sich dringend beraten, falls man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt.
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Aufhebungsvertrag – was tun? Oft geht es – neben der Beendigung des Arbeitsvertrags bzw. des Arbeitsverhältnisses – um das Thema Abfindung. Beachten Sie dies bitte. Arbeitgeber nutzen den Aufhebungsvertrag oft, um für sie günstige Bedingungen zu erreichen. Zu schnell vom Arbeitnehmer unterschrieben, kann Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Das Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer ist hier von entscheidender Bedeutung. Eine Kündigung ist nie ein einfaches Thema. Kontaktieren Sie immer einen Anwalt. Wir unterstützen Sie zum Thema Abfindung und Arbeitslosengeld. Als Abschluss von Ihrem Arbeitsvertrag sollte nach Möglichkeit die „Lösung“ des Aufhebungsvertrags vermieden werden, denn in diesem Fall kommt die Abfindung meist in Gefahr. Wir unterstützen Sie dabei.
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Themenverwandte Begriffe: Arbeitsvertrag und Abfindung. Kündigungsfrist in Unternehmen. Berücksichtigung des BGB.
