Geschäftsführer-Kündigung – ein sensibles Thema für den/die
Betroffnene/n aber auch für das Unternehmen im Gesamten
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Steht die Geschäftsführer-Kündigung im Raum, geht es meist um einen komplexen Vorgang. Denn im Unterschied zur Kündigung eines Angestellten sind meist dienst- und sonstige vertragsrechtliche Fragen sowie gesellschaftsrechtliche Themen miteinander verkettet. Hier gilt es vieles zu beachten. Liegt zudem ein Streit zwischen den Gesellschaftern vor, wenn der betroffene Geschäftsführer auch Gesellschafter ist, ist eine erfahrene Rechtsberatung noch dringender zu empfehlen. Das gibt beiden Seiten Sicherheit, um eine geordnete Geschäftsführer Kündigung zu regeln.
Was umfasst die rechtliche Beratung bei der Geschäftsführer-Kündigung?
Ein erster Unterschied liegt in der Frage, wer sich trennen will: Das Unternehmen oder der Geschäftsführer. Selbstverständlich sind immer auch Haftungsfragen zu klären.
„Bei den ersten Anzeichen oder Veränderungswünschen – planen Sie als Geschäftsführer Ihren Exit rechtzeitig und mit rechtlicher Begleitung. So schieben Sie möglichen Gefahren einen Riegel vor und müssen sich nicht für Sachverhalte verantworten, die Ihnen womöglich nachträglich untergeschoben werden. Und mögliche Fallstricke gibt es in diesem Bereich viele.“
Deshalb: Falls Sie als Geschäftsführer kündigen wollen, ziehen Sie Lindacher Arbeitsrecht zu Rate!
Zu prüfen ist natürlich auch die Möglichkeit einer Abfindung und die Sicherung der variablen Vergütung für das letzte Geschäftsjahr.
Ein aktueller Fall:
Einige Fallstricke gab es im Fall des Geschäftsführers Matthias K., der Mandant von Rechtsanwalt Lindacher war. In einem größeren mittelständischen Unternehmen der Textilindustrie bekleidete er seit fast zehn Jahren die Funktion des Geschäftsführers – aber ohne selbst Gesellschafter zu sein.
Aus privaten Gründen, gepaart mit dem beruflichen Wunsch, sich zu verändern, erwog er die Kündigung aus seiner aktuellen Position. Auf Empfehlung eines früheren Lindacher-Mandanten wandte er sich an Rechtsanwalt Thies Lindacher, um sich über das Thema Geschäftsführer-Kündigung zu informieren. Das hat ihm eine Menge nachträglichen Ärger erspart und einen guten finanziellen Abschied gesichert.
Mit einem Bein in der Schlinge
So einfach, wie sich Matthias K. den Vorgang der Kündigung ursprünglich ausgemalt hatte, war es letztendlich nicht. Ihm drohte die Gefahr, dass ihm Maßnahmen zur Last gelegt werden konnten, die er nicht zu verantworten hatte. Auslagerungen bestimmter Betriebsteile, die wirtschaftlich sinnvoll, aber auch riskant waren, wollte man zu hundert Prozent ihm zuschieben. Dabei ging es um Entscheidungen, die er zwar in seiner Funktion als Geschäftsführer formell getroffen hatte. Doch setzte er damit auch besondere Wünsche der Gesellschafter um. Jetzt bestand plötzlich ein Interesse, ihm die alleinige Verantwortung zuzuschieben. Die Gefahr, dass er nicht „sauber“ herauskommen würde, war plötzlich zum Greifen nahe.
Wir haben es geschafft:
Gemeinsam mit unserem Mandanten hatten wir im Vorfeld zur Sicherheit alle Zusammenhänge seines Vertragsverhältnisses durchleuchtet. Dabei konnten wir schon rechtzeitig Chancen-Risiko-Abwägungen zu bestimmten vertraglichen Regelungen und geschäftlichen Vorgängen aufstellen. Mit seiner Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht arbeitete sich Rechtsanwalt Thies Lindacher auch in die bestehenden und teils auch früheren geschäftsrelevanten Entscheidungen ein, die Matthias K. zu verantworten hatte. Doch auch die, die ihm möglicherweise zugeschrieben werden konnten, prüfte Thies Lindacher hierbei mit. Dabei fiel ihm die Entscheidung zur Auslagerung bestimmter Betriebsteile auf, die K. zwar nicht direkt zu verantworten hatte – in die K. könnte jedoch mit „hineingezogen“ werden könnte.
Durch den wachsamen und erfahrenen Blick von Thies Lindacher fanden sie jedoch Belege, dass K. in diesem Fall auf indirekte Anweisung handelte und nicht durch die alleinige eigene Entscheidung den Schritt der Auslagerung veranlasst hat.
Als Matthias K. im laufenden Verfahren tatsächlich das Thema Auslagerung zur Last gelegt werden sollte, konnte er dann wirksam dagegenhalten und seine saubere Exit-Strategie umsetzen. Heute ist er Geschäftsführer in einem anderen Unternehmen und konnte seinen Neustart unbelastet realisieren.
Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Lindacher: „Wollen Sie als Geschäftsführer kündigen, drohen Ihnen viele Gefahren. Lassen Sie Ihr Vertragsverhältnis und mögliche weitere Zusammenhänge mit einem erfahrenen Blick prüfen, um Sie aus möglichen Schusslinien zu bringen. Sie haben viel geleistet und es verdient, nicht im Nachhinein belastet zu werden. Sichern Sie zudem Ihre Ansprüche!“
Deshalb gilt: Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.
Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200
Ihr Thies Lindacher
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Folgende Hinweise und Begriffe helfen Ihnen, uns leichter über die Suchmaschinen zu finden:
Kündigung Geschäftsführer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Abberufung aus der Stellung. Recht des Geschäftsführers schützen. Möglichen Grund für Belastung vermeiden. Vertrag Recht und Kündigungsfrist. Kündigungsschutz Anstellungsvertrag. Gesellschafter Kündigung Geschäftsführer GmbH. Anstellung ordentlich beenden. Kündigung Geschäftsführer aus einer Gesellschaft. Grund und Frist beachten. Ordentliche Kündigung als Geschäftsführer absichern. Wir helfen, einen möglichen Grund zum Angriff auf Sie als Geschäftsführer einer Gesellschaft nach Ihrer Kündigung zu vermeiden. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist ein wichtiges Organ in hervorgehobener Stellung. Droht im die Abberufung? Amtsniederlegung nach dem Gesetz bzw. Anstellungsvertrag in einer Gesellschaft nach BGB.
Weitere relevante Begriffe und Fragen:
Was gilt außerordentlich als Grund? In der Regel gibt es zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer viele Verbindungen, die es zu beachten gilt. Was sagt das BGB? Welcher Grund bringt Ihre Stellung in Gefahr? Lassen Sie sich beraten. Ist die Stellung des Geschäftsführers in der Gesellschaft mit von Belang? Was gilt in der Regel, wenn der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden soll? Amt Niederlegung des Geschäftsführers: Welche Frist gilt bei einer GmbH? Was ist bei der Geschäftsführer Kündigung zu beachten, wenn er auch Gesellschafter ist? Was ist bei der Auseinandersetzung des Geschäftsführers und der Gesellschafter vor Gericht zu beachten? Welches Recht steht Ihnen in der Gesellschaft zu? Relevante Sichtwörter: Grund Gesellschaft bzw. GmbH. Stellung und Kündigungsfrist anders als bei Arbeitnehmer. Wichtige Gründe für Gesellschafterversammlung. Abberufung des Geschäftsführers aus der Gesellschaft. Ordentliche Kündigungsfrist.