Auch wenn viele arbeitsgerichtliche Verfahren mit einem Vergleich enden, in dem die Zahlung einer Abfindung geregelt ist, gibt es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Eine Abfindung wird vielmehr dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber einerseits ein Trennungsinteresse hat und andererseits erkennen muss, dass er sich nicht einseitig wird aus dem Arbeitsverhältnis lösen können. Der Arbeitgeber kauft somit den sozialen Besitzstand und den Kündigungsschutz durch Zahlung einer Abfindung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die erkennen, dass das Thema Abfindung in einem konkreten Arbeitsverhältnis möglicherweise eine Rolle spielen wird, sind gut beraten, sich sehr frühzeitig von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beraten zu lassen.
Langfristige strategische Vorbereitung dieses Themas ist das A und O. Viele Mandanten suchen den arbeitsrechtlichen Spezialisten erst zu einem Zeitpunkt auf, zu dem bereits viele Fehler begangen wurden.