Abfindung und Arbeitslosengeld

Unter gewissen Umständen kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung die Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zur Folge haben.

Zu einer derartigen Sperrzeit kann es kommen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Als wichtige Gründe erkennt die Agentur für Arbeit unter Anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Arbeitsverhältnis an, das Androhen einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder aber betriebsbedingte Gründe auf Arbeitgeberseite.

Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt werden, um das Risiko einer Sperrzeitverhängung durch die Agentur für Arbeit zu umgehen.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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