Zeitarbeit

In der Industrie und im Dienstleistungsbereich wird das Modell der Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung immer beliebter. In diesem Modell ist der Arbeitnehmer nicht von dem Unternehmen angestellt, in dem er seine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt. Vielmehr ist er Angestellter des Leiharbeitsunternehmens. Dieses verleiht dem Leiharbeitnehmer an den sogenannten Entleiher.

Beispiel:

Arbeitnehmer A arbeitet zwar bei BMW, ist jedoch nicht Angestellter von BMW, sondern Angestellter der Leiharbeitsfirma L. Er erhält sein Gehalt von der Leiharbeitsfirma L. Zwischen der Leiharbeitsfirma L und BMW besteht ein Vertrag. BMW zahlt für den tatsächlichen Einsatz im eigenen Unternehmen. Sofern der Leiharbeitnehmer nicht mehr benötigt wird, kann BMW den Einsatz kurzfristig ohne Kündigungsschutzstreitigkeiten o. ä. beenden.

Für den Leiharbeitnehmer kann dieses Modell zwar anfangs eine Chance darstellen. Ein Leiharbeitsverhältnis kann ein „Türöffner“ zur Festanstellung beim Entleiher sein. Häufig führt dieses Modell jedoch zu Dauerleiharbeitsverhältnissen. Der Arbeitnehmer verdient häufig weniger als die festangestellten Mitarbeiter im Einsatzunternehmen.

Sowohl der Verleiher als auch der Entleiher können jedoch in einem solchen Leiharbeitsverhältnis eine Vielzahl von Fehlern begehen, die aus der Sicht des Arbeitnehmers im Idealfall dazu führen können, dass ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (in unserem Beispielfall: BMW) entsteht. Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht stellt eine schwierige Rechtsmaterie dar. Zahlreiche Gesetzesänderungen verringern die Übersichtlichkeit.

Lassen Sie sich beraten! Vielleicht sind Sie bereits heute schon durch die Fiktion des § 10 AÜG ein Angestellter des Entleihers, ohne es zu wissen.

Lesen Sie hierzu auch „Werkverträge“

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002.

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