Arbeitserlaubnis für Ausländer mit Hochschulabschluss:
Lindacher berät Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern

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Die Arbeitserlaubnis für Ausländer ist – auch in Deutschland – immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Leider gab es besonders für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern früher hohe Hürden für den Einstieg in den inländischen Arbeitsmarkt. Hier ist es wichtig, einen Aufenthaltstitel zu haben, der es erlaubt, in Deutschland zu arbeiten.

Um Fachkräfte in die EU zu locken, wurde in den letzten Jahren bereits Vieles erleichtert und liberalisiert. So gibt es für bestimmte Berufsgruppen vereinfachte Verfahren – und auch zahlreiche Ausnahmen, um eine Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Im Gegensatz zu Nicht- oder Geringqualifizierten, wurden die Hürden für akademisch ausgebildete Fachkräfte weiter abgesenkt.

Arbeitserlaubnis für Ausländer

„Blue Card“ als Arbeitserlaubnis für Ausländer mit Hochschulabschluss

Ab August 2012 wurde die „Blaue Karte EU“ – auch „Blue Card“ genannt – für Akademiker/innen mit anerkanntem Hochschulabschluss eingeführt. Um sie zu erhalten, muss lediglich ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden. Der Bruttojahresverdienst muss dabei eine Mindesthöhe von 56.800 Euro (Stand 2021) übersteigen. Dann ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Auch für Fachkräfte in der Informatik, den Naturwissenschaften und der Mathematik sowie für Ärzte gelten vereinfachte Regelungen – bei einem Mindestgehalt von 44.304 Euro (Stand 2021). Und zusätzlich gelten für Wissenschaftler/innen und Spezialisten vereinfachte Regelungen.

Des Weiteren wurde auch der Zugang zu sogenannten „Mangelberufen“ erleichtert. So können beruflich qualifizierte Ausländer wie Pflegekräfte ohne vorherige Vorrangprüfung eingestellt werden, wenn die Qualifikation gleichwertig mit der einer deutschen Fachkraft ist.

Das alles ist für Ausländer nicht einfach zu verstehen, werden sie hier doch direkt mit dem deutschen Arbeitsrecht konfrontiert. Rechtsanwalt Lindacher berät deshalb ausländische Fachkräfte auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt, um ihnen den Weg für ihre Karriere in Deutschland zu ebnen.

Ein ganz spezieller Fall:

Aktuell können wir von unserem indischen Mandanten Avan S. berichten. Obwohl er im indischen „Silicon Valley“ Bangalore eine hochwertige Ausbildung zum IT-Fachmann absolviert und dort auch einige Jahre Berufserfahrung gesammelt hatte, gab es Probleme mit seinem Aufenthaltstitel. Avan hatte eigentlich die Einstellungszusage eines IT-Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen, doch bekam er von der Ausländerbehörde und Arbeitsagentur einen ablehnenden Bescheid. Über Freunde wurde er auf Rechtsanwalt Lindacher als Fachanwalt für Arbeitsrecht aufmerksam.

Weil er besser englisch als deutsch spricht, haben wir ihn in englischer Sprache beraten und seinen Fall von allen Seiten her beleuchtet. Lag es an seiner Qualifikation – oder gab es andere Gründe, weshalb die Behörden ablehnend geantwortet hat. Das Problem: Die Uhr tickte und es musste schnell gehandelt werden, weil das Arbeitsrecht für Ausländer oft enge zeitliche Grenzen setzt.

Deshalb: Sprechen Sie uns rechtzeitig und schnell an, wenn Sie als ausländische Fachkraft rechtliche Beratung suchen.

Wir haben es geschafft:

Nach umfassender Prüfung seiner Unterlagen und Konsultationen seines möglichen Arbeitgebers in Deutschland, nahmen wir den Fall auf und prüften die Lage aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Am Ende konnten wir eine Kombination von zwei offenen Problemen feststellen, die es zu lösen galt: So lag das Gehalt zwar auf den ersten Blick bei mehr als 44.304 Euro, doch waren darin Sach- und Serviceleistungen mit einbezogen, die von der Behörde nicht anerkannt worden sind. Zudem waren seine Qualifikationsnachweise auch nicht vollständig.

Aus diesem Grund haben wir – gemeinsam mit unserem Mandanten – das Gespräch mit seinem zukünftigen Arbeitgeber gesucht und eine Umschichtung der Sachleistungen auf sein Gehalt erreicht. Die zusätzlichen Lücken im Nachweis seines Studiums konnten wir ebenfalls mit Hilfe der Arbeitsagentur in Deutschland schließen, womit Avans Weg frei für die Arbeitsaufnahme in Deutschland war.

Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Lindacher: „Nicht immer lösen sich Fälle so schnell wie bei unserem Mandanten Avan. Rechtzeitig beim Fachanwalt für Arbeitsrecht Hilfe zu holen, lohnt sich deshalb für immer Fachkräfte, deren Anliegen drängt. Ob auf Deutsch oder Englisch: Wir beraten Sie mit unserer gesamten Erfahrung, die wir in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkräften größerer Unternehmen gesammelt haben.“

Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung – auch in Englisch.

Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200

Ihr Thies Lindacher

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

You can also read English version: Work permit Germany

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Fachanwalt für die Themen: Arbeit / Aufenthalt / Beschäftigung Erlaubnis. Recht des Aufenthalts für Arbeitnehmer. Welche Regel gilt für welchen Beruf? Regelung für Erwerbstätigkeit für Länder in der EU und vor allem außerhalb. Welche Voraussetzungen gibt es von der Arbeits Agentur? Wer gibt die Zustimmung für den Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit? Ein wichtiger Teil für die Themen Aufenthalt und Arbeit ist der Aufenthaltstitel in Deutschland, der mit der Aufnahme einer Beschäftigung zusammenhängt.

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Die Beschäftigung mit Aufenthaltstitel ist maßgeblich für die Arbeit und den Aufenthalt in Deutschland. Lassen Sie sich zu Aufenthalt und Beschäftigung rechtlich beraten. Für Fachkräfte unterschiedlicher Länder.Arbeit Erlaubnis für Facharbeiter und Spezialisten. Wie ist die Ausübung einer Arbeit im Gesetz verankert? Ab wann sind Sie selbstständig tätig? Wir informieren.