Dienstwagen

Vielfach überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Dienstwagen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen wird, dass heißt, dass der Arbeitnehmer den Wagen lediglich für dienstlich veranlasste Fahrten nutzen darf oder ob auch die Privatnutzung gestattet wird.

Im letzteren Falle muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil der Privatnutzung nach der sog. 1 % Regelung versteuern. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer jeden Monat 1 % des Neuwagenlistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern muss. Die Einräumung der Privatnutzung stellt einen Gehaltsbestandteil dar. Dies bedeutet, dass die Einräumung der Privatnutzungsmöglichkeit arbeitgeberseitige Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist. Aufgrund des Entgeltcharakters der Einräumung der Privatnutzung kann der Arbeitgeber das Recht zur Privatnutzung nicht ohne weiteres einseitig entziehen, da dies einer einseitigen Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber gleichkäme.

Fordert der Arbeitgeber im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung die vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens, sollte anwaltlicher Rat hinzugezogen werden, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Je nach Einzelfall ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Dienstwagen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu behalten oder aber er kann Schadensersatzansprüche wegen des vorzeitigen Entzuges des Dienstwagens gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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