Direktionsrecht

Durch das sog. Direktionsrecht kann der Arbeitgeber einseitig die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung konkretisieren. So kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beispielsweise anweisen, eine bestimmte Angelegenheit zu bearbeiten, einen bestimmten Kundenauftrag auszuführen oder ein entsprechendes Werk herzustellen.

Das Direktionsrecht kennt allerdings Grenzen. So darf der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts keine vertragswidrigen Tätigkeiten anordnen. So könnte der Arbeitgeber beispielsweise einen leitenden Angestellten nicht wirksam anweisen, den Hof zu kehren.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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