Diskriminierung

Das allgemeine Gleichstellungsgesetz verbietet Benachteiligungen und Differenzierungen wegen

  • Alters

  • Behinderung

  • wegen der ethischen Herkunft

  • aus Gründen der Rasse

  • des Geschlechts

  • der Religion oder Weltanschauung

  • oder der sexuellen Identität

Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Liegt eine Diskriminierung vor, stehen dem Betroffenen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) folgende Rechte zu:

  • Beschwerderecht

  • Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG, § 13 AGG)

  • Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG)

Gerne prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Rechtsansprüche und Handlungsalternativen auf.

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

089 / 53 868 200

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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