Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das durchschnittliche Monatsgehalt (berechnet auf das Kalenderjahr) 450,00 € nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind steuerlich und in der Sozialversicherung privilegiert.

Insbesondere für Schüler und Studenten ist die sog. Zeitgeringfügigkeit interessant, bei dieser darf lediglich an 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gearbeitet werden. Hier gilt allerdings die Verdienstgrenze von 450,00 € pro Monat nicht, so dass sich diese Regelung insbesondere für Studenten eignet, die während der Semesterferien arbeiten wollen.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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