Abfindung bei Kündigung

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Das Team rund um Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Thies Lindacher wird sich für Sie einsetzen. Wir setzen uns für die Menschen ein, die ihre Arbeitsstelle wegen der Pandemie verlieren oder verloren haben. Bitte zögern Sie nicht, uns jetzt direkt anzurufen. Unsere Telefon-Nummer: 089 / 53 868 200.

Die Corona-Pandemie bedeutet erst einmal eine große Bedrohung unser allen Gesundheit. Die Gesellschaft ist jetzt noch nicht in der Lage, alle wirtschaftlichen Folgen abschätzen zu können. Insbesondere mittlere und kleine Unternehmen sind bereits heute in wirtschaftlicher Querlage oder diese kommt noch auf sie zu. Sollten Sie nun Informationsbedürfnis für diese Sachlage haben, können Sie uns gerne anrufen.

Abfindung bei Kündigung, Thies Lindacher, Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Natürlich bleiben die Grundsätze des Arbeitsrechts bestehen!

Ein guter Ansatz wäre, wenn Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer in einem Boot sitzen, um die Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Betrachtet man die Sache im realen Umwelt, werden zwangsläufig Konflikte zwischen den Parteien entstehen. Der ein oder andere Arbeitgeber wird die Gelegenheit sehen, sich von Angestellten oder Beschäftigen zu lösen, weil man diese ohnehin entlassen hätte.

Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

Eine Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist das dringende betriebliche Erfordernis. Absatzschwierigkeiten wegen COVID-19 können ausreichend sein. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss feststehen, dass der Beschäftigungsbedarf entfällt. Die Folgen der Krise müssen also für die Geschäftsleitung „abschätzbar“ sein. Ist sie dies? Nein: Für eine „Wahrscheinlichkeit“ dürfen Arbeitgeber nicht kündigen.

Gerne prüfen wir Ihre Situation. Rufen Sie uns umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200

Ihr Thies Lindacher

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