Pflegezeit

In unserer immer älter werdenden Gesellschaft ist die Pflege naher Angehöriger ein immer ernster werdendes Thema. Hierauf hat der Gesetzgeber mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) reagiert.

Das Pflegezeitgesetz sieht einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei gleichzeitigem Kündigungsschutz vor. Hierzu gibt es zwei Modelle:

  • Ein kurzer Freistellungsanspruch von 10 Arbeitstagen für Notfälle oder

  • ein längerer Freistellungsanspruch bis zur Höchstdauer von 6 Monaten für Langzeitpflege.

Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen und muss den Arbeitsplatz freihalten.

Der Gesetzgeber hat zudem mit der Einführung des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) eine weitere Gestaltungsmöglichkeit der Pflege geschaffen.

Bei Inanspruchnahme des Familienpflegezeitgesetzes reduziert der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für die Dauer von bis zu zwei Jahren die wöchentliche Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche. Auf eine Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob er sich hierauf einlässt.

Ähnlich wie in der Altersteilzeit sind in diesem Modell Möglichkeiten vorgesehen, dem Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem reduzierten Gehalt einen Lohnvorschuss zu gewähren, den er nach der Pflegezeit wieder durch Mehrarbeit ausgleichen muss.

Der Arbeitgeber kann sich hinsichtlich dieses Lohnvorschusses absichern, für den notfalls der Staat aufkommen würde.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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