Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht die Rechtsprechung das zielgerichtete Drangsalieren oder die zielgerichtete Demütigung oder Herabwürdigung eines Arbeitnehmers. Die Rechtsprechung toleriert ruppigen und rüden Umgangston, sofern er noch Arbeitsbezug hat und sachlich gerechtfertigt ist. So wird beispielsweise im Baugewerbe oder in der Küche – in Stoßzeiten – akzeptiert, dass der Umgangston hier etwas härter ist, als beispielsweise in einer Arztpraxis. Sofern jedoch klar wird, dass es nicht mehr um Arbeitsinhalte geht, sondern eine oder mehrere Personen beschlossen haben, eine andere Person aus sachfremden Gründen „fertig zu machen“, spricht man von Mobbing. Dem Mandanten kann hier nur empfohlen werden, ein sog. Mobbingtagebuch zu führen, in dem sämtliche Handlungen und Personen mit Datum und Uhrzeit festgehalten werden.
Mobbingopfer können Schmerzensgeld, Unterlassung und Schadensersatz erstreiten.
In manchen Konstellationen macht es auch Sinn, über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu verhandeln und eine gute Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis zu realisieren.
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