Abfindung

Auch wenn viele arbeitsgerichtliche Verfahren mit einem Vergleich enden, in dem die Zahlung einer Abfindung geregelt ist, gibt es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung.

Eine Abfindung wird vielmehr dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber einerseits ein Trennungsinteresse hat und andererseits erkennen muss, dass er sich nicht einseitig wird aus dem Arbeitsverhältnis lösen können. Der Arbeitgeber kauft somit den sozialen Besitzstand und den Kündigungsschutz durch Zahlung einer Abfindung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die erkennen, dass das Thema Abfindung in einem konkreten Arbeitsverhältnis möglicherweise eine Rolle spielen wird, sind gut beraten, sich sehr frühzeitig von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beraten zu lassen.

Langfristige strategische Vorbereitung dieses Themas ist das A und O. Viele Mandanten suchen den arbeitsrechtlichen Spezialisten erst zu einem Zeitpunkt auf, zu dem bereits viele Fehler begangen wurden.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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