Befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge können nach deutschem Recht befristet werden. Abgesehen von Sonderregelungen für Neugründungen gibt es zwei Arten der Befristung:

  1. Die sachgrundlose Befristung: Bis zur Dauer von 2 Jahren können Arbeitsverträge ohne Sachgrund befristet werden. Es gibt Sonderregelungen für Neugründungen.

  1. Befristung mit Sachgrund: Sofern ein entsprechender Sachgrund vorliegt, können Arbeitsverhältnisse auch über die Dauer von 2 Jahren hinaus befristet werden. Der Arbeitgeber muss den entsprechenden Sachgrund im Falle einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit beweisen. Derartige Sachgründe sind beispielsweise Befristungen wegen Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung. Im Bereich der Universitäten gelten wiederum Sonderregelungen.

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

089 / 53 868 200

lindacher@lindacher-arbeitsrecht.de

Kontaktformular

Nutzen Sie mit uns die Welt der digitalen Kommunikation!

Damit dieser Suchbegriff Befristeter Arbeitsvertrag für Sie auffindbar ist

Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff. Lindacher Arbeitsrecht München. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2002 in München. Seit 2006 als Fachanwalt für Sie tätig. Schließlich möchten Sie Ihre Ziele erreichen.

Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

  • Befristeter Arbeitsvertrag