Beschäftigungsanspruch

Das deutsche Arbeitsrecht erkennt dem Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch zu, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch.

Das Bundesverfassungsgericht leitet diesen Beschäftigungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet ist, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, sondern den Arbeitnehmer tatsächlich zu beschäftigen.

Der Beschäftigungsanspruch kann notfalls arbeitsgerichtlich eingeklagt werden und mit Zwangsmitteln und Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt werden.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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