Massenentlassung

Stichwort Massenentlassung: Will der Arbeitgeber einer bestimmten Betriebsgröße eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen, so hat er dies vorher der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Unterlässt er dies, kann die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam sein:

  • In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern greift diese Verpflichtung, wenn er mehr als 5 Arbeitnehmer entlassen will.

  • In Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 beschäftigten Arbeitnehmern, wenn er 10 % der im Betrieb regelmäßig Beschäftigten oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer entlassen will.

  • In Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern, wenn er mindestens 30 Arbeitnehmer entlassen will.

Diese Entlassungen müssen jeweils innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen. Viele Arbeitgeber entlassen zur Umgehung dieser Massenentlassungsanzeige ihre Arbeitnehmer in sog. Wellen, d. h. alle 30 Tagen werden gerade so viele Arbeitnehmer entlassen, um diese Massenentlassungsanzeige zu vermeiden.

Da hier regelmäßig sehr viele Fehler gemacht werden, ist der Rat des Experten unerlässlich.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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