Personenbedingte Kündigung

In seltenen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, kündigen. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen in seiner Person liegenden Gründen seine Arbeitsverpflichtung zu erfüllen.

Bei Erkrankungen fordert die Rechtsprechung hier eine Erkrankungsdauer (Prognose) von mindestens zwei Jahren. Hier wird auch die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt. Anders verhält es sich, wenn sofort offensichtlich ist, dass der Arbeitnehmer nie wieder in der Lage sein wird, seine Arbeitsverpflichtung zu erfüllen (Beispiel: Der Fußballspieler verliert bei einem Motorradunfall ein Bein. In diesem Falle dürfte der Fußballverein das Arbeitsverhältnis sofort kündigen und müsste keine zweijährige Prognosefrist abwarten.)

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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