Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im § 622. Viele Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge legen jedoch andere Kündigungsfristen fest. So können die Vertragsparteien ohne weiteres längere Kündigungsfristen vereinbaren, Tarifvertragsparteien sogar kürzere Fristen. Sie können während einer Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbaren.

Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche Kündigungsfrist Anwendung findet.

Informieren Sie sich auch anhand unseres Fallbeispiels zum Thema: Geschäftsführer Kündigung

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Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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