Teilzeitbeschäftigung

Stichwort Teilzeitbeschäftigung: Viele Verträge in der Bundesrepublik Deutschland sind Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Hier wird eine bestimmte Wochenstundenzahl vereinbart und ein entsprechendes Gehalt.

Rechtlich schwerer wird es, wenn der Arbeitnehmer aus privaten Gründen (zu versorgende Kinder, Angehörige oder Sonstiges) seine Wochenstundenzahl reduzieren will. Sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, stellt dies kein Problem dar.

Unter gewissen Voraussetzungen hat jedoch der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber sogar einen Anspruch auf Reduzierung.

Auch bei der genauen Formulierung des neuen Vertrages oder aber bei der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung dieses Anspruches ist die Hilfe des Experten erforderlich.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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