Vertragsstrafenklausel

Auch Vertragsstrafenklauseln werden immer beliebter. Hier soll der Arbeitnehmer, sofern er am ersten Arbeitstag nicht erscheint, gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstößt, unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt, eine gewisse Vertragsstrafe zahlen.

Viele dieser Vertragsstrafenklauseln sind unwirksam.

Arbeitgeber sollten, bevor sie Vertragsstrafenklauseln in ihren Arbeitsverträgen verwenden, diese Verträge unbedingt arbeitsrechtlich prüfen lassen.

Arbeitnehmer sollten niemals eine Vertragsstrafe zahlen, bevor die entsprechende Klausel anwaltlich geprüft worden ist.

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

089 / 53 868 200

lindacher@lindacher-arbeitsrecht.de

Kontaktformular

Nutzen Sie mit uns die Welt der digitalen Kommunikation!

Damit dieser Suchbegriff Vertragsstrafenklausel für Sie auffindbar ist

Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff. Lindacher Arbeitsrecht München. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2002 in München. Seit 2006 als Fachanwalt für Sie tätig. Schließlich möchten Sie Ihre Ziele erreichen.

Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

  • Vertragsstrafenklausel