Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über während eines gewissen Zeitraumes zu erbringenden Ziele und Erfolge. Als „Belohnung“ für das Erreichen der Ziele wird häufig eine Tantieme (s. Tantieme) vereinbart.

Häufig wird das System der Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen im unbeschädigten Arbeitsverhältnis vernachlässigt. Es wird häufig die variable Vergütung einfach ausbezahlt, ohne dass zuvor eine Zielvereinbarung getroffen wurde. Erst im Jahr des Ausscheidens kommt es dann häufig zum Streit: Der Arbeitgeber beruft sich darauf, dass keine Zielvereinbarung getroffen wurde und daher auch kein Anspruch auf eine variable Vergütung besteht.

Hier muss der Arbeitsvertrag sowie die Praxis in den vergangenen Jahren anwaltlich geprüft werden.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München.