Abfindung und Steuer

Seit 2006 unterliegt die Abfindung vollständig der Einkommenssteuer. Allerdings wird die Abfindung steuerlich etwas besser gestellt als das regelmäßige Einkommen.

Die Abfindung unterliegt der sog. Fünftel-Regelung. Diese besagt, dass die Abfindung durch 5 dividiert wird und das Fünftel dem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird. Sodann wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt zwischen dem zu versteuernden Einkommen ohne Abfindung und dem zu versteuernden Einkommen, dem ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet wurde.

Die Differenz der Steuerschuld aus beiden Berechnungen wird mit 5 multipliziert und ergibt die Steuerlast, die sich durch den Erhalt der Abfindung ergibt. Somit wird die Abfindung nicht komplett der Progression unterworfen, sondern sie wird begünstigt.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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