„Der Anwalt für Arbeitsrecht
für meine Zukunft.“

Thema: Kurzarbeit

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Deutschland krempelt die Ärmel hoch – und das Ende der Pandemie ist in Sicht. Noch gibt es zwar einige Unwägbarkeiten im Hinblick auf mögliche Mutanten-Entwicklungen. Doch wächst im Staat und in der Wirtschaft die Zuversicht, dass es bald wieder deutlich bergauf geht. Trotzdem ist gerade jetzt das Thema Arbeitsrecht und Kurzarbeit von großer Bedeutung. Denn im Moment sind noch viele Betriebe in Kurzarbeit. Aber sie blicken deren Ende entgegen – und ein möglicher Arbeitsplatzabbau droht.

Was folgt dann, wenn – nach Umstrukturierungen oder Veränderungen des Marktes – einzelne oder gar viele Jobs in Gefahr sind? „Wird es mich betreffen?“ oder „Unsere Sparte ist doch weiterhin profitabel, warum also ich?“: Diese Fragen können für Mitarbeiter kleiner und großer Unternehmen schnell zum brennenden Thema werden. Rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über Kurzarbeit zu sprechen, ist daher dringend zu empfehlen – lange schon bevor es „brennt“.

Arbeitsrecht Kurzarbeit

Durch Corona gelten veränderte Voraussetzungen

Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ verabschiedet. Dabei wurde aufgrund der ungewöhnlichen Umstände die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert, was vielen Betrieben Luft verschafft hat. Doch wird auch dieses in absehbarer Zeit auslaufen.

Wie sich nach dem Ende der Kurzarbeit betriebliche Umstrukturierungen, die für Mitarbeiter/innen die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes bedeuten könnten, auswirken, ist rechtlich immer individuell zu betrachten. Für die zahlreichen – aber unterschiedlichen – Branchen kann man nicht pauschal urteilen. Hier muss stets der Einzelfall geprüft werden.

Informieren Sie sich also rechtzeitig und loten Sie Ihre Chancen aus. Durch die anwaltliche Perspektive bieten wir Ihnen rechtzeitig die Möglichkeit, Gefahren zu erkennen – aber auch Chancen zu sehen, die sich jetzt für Sie eröffnen.

Deshalb: Falls Sie auch nur den Hauch einer Gefahr am Horizont heraufziehen sehen, sprechen Sie uns an!

So kann ich vom Fall meines Mandanten Holger F. berichten. Er arbeitet in einem größeren Automobilzulieferer-Unternehmen, das während der Krise das Instrumentarium der Kurzarbeit genutzt hat. Er selbst wurde jedoch nicht auf Null gesetzt, sondern konnte teilweise sogar bis zu 75 Prozent seiner regulären Arbeitszeit ausfüllen. Über die Zeit hinweg strukturierte sich sein Unternehmen jedoch um, da schon vor der Krise abzusehen war, dass in der Automobilindustrie durch den Wandel zur Elektromobilität größere Marktumbrüche zu erwarten waren.

Mein Mandant konnte sein Aufgabengebiet allerdings durch seine Position in der mittleren Führungsebene insoweit schon transformieren, dass er für seinen eigenen Arbeitsplatz so gut wie keine Gefahr heraufziehen sah. Da er jedoch durch Gerüchte erfuhr, dass er dennoch zur Disposition stehen könnte, wandte er sich an Lindacher Arbeitsrecht in Bezug auf Kurzarbeit. So konnte er sich rechtzeitig über eine juristische Absicherung und Begleitung informieren.

Wir haben es geschafft:

Zusammen mit Holger F. hielten wir Inventur und bewerteten seinen Einsatz zur persönlichen Transformation in Hinblick auf die neuen Markt-Anforderungen. So hatte er sich über Weiterbildungen und eigenständig neu ausgerichtete Arbeitsfelder längst auf die Transformation in seiner Branche vorbereitet. Da er zudem bereits 15 Jahre im Unternehmen war und zu bedeutenden Entwicklungen beigetragen hatte, war es uns klar, dass es sehr gute Chancen für ihn geben würde, seinen Arbeitsplatz zu verteidigen.

Die Geschäftsleitung spürte, dass er „kein leichtes Opfer“ sein würde. Daraufhin überprüfte man – nach unserer Vorlage seiner neu erarbeiteten Skills, ob es in einer Art „Preisvergleich“ nicht doch sinnvoller und profitabler für das Unternehmen wäre, ihn zu halten. Die Rechnung ging in der Tat gut für unseren Mandanten aus. Sein Potential wurde nach unserer Intervention erkannt. Heute leitet er eine eigene Entwicklungsabteilung und seine Geschäftsführung steht loyaler denn je zu ihm.

Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Lindacher: „Erstarren Sie nicht, wie der Hase vor der Schlange. Wenn Sie sich mit unserer Unterstützung rechtzeitig auf mögliche Gefahren zum Ende der Kurzarbeit vorbereiten, werden Sie gut gewappnet sein. So können drohende Gefahren durch das Ende der Kurzarbeit für Ihren Arbeitsplatz abgewendet werden, bevor sie wirklich auftreten. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise als Spezialist für Arbeitsrecht und Kurzarbeit zur Seite.“

Deshalb gilt: Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.

Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200

Ihr Thies Lindacher

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Arbeit: Kurzarbeit für Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld läuft aus. Zeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Prüfung. Arbeits Betrieb prüfen. Seit Beginn an Arbeit Zeit und Geld. Kurzarbeiter Anstellung nach Kurzarbeit im Betrieb. Es gibt viele Fragen und Themen seitens unserer Mandanten: Kurz Arbeit und Anstellung danach wieder möglich? Muss man Anspruch auf Urlaub berücksichtigen? Welcher Lohn für Arbeitszeit? Welche Regel für Entgelt gilt bei Kündigung? Schutz vor Kündigung für Arbeitnehmer. Arbeitsausfall bei Kurzarbeit. Arbeit nach Kurzarbeit. Wie kann man die Arbeit mit dem Betriebsrat abstimmen? Wir nehmen uns Zeit für Arbeitnehmer, die Grund haben nach der Kurzarbeit an der weiteren Arbeit zu zweifeln. Zahlung von Kurzarbeitergeld für den Betrieb, um leere Arbeitszeit auszugleichen. Was Arbeitgeber beim Thema Kurzarbeit beachten müssen. „Wieviel arbeite ich pro Monat kurz?“ und ähnliche Fragen sind von Bedeutung. Hier geht es direkt auf diese Seite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht München.

Weitere Fragen und Themen:

Arbeit für Arbeitnehmer im Hinblick auf Kurzarbeitergeld. Zeit im Betrieb berücksichtigen. Anspruch auf Arbeit für Arbeitnehmer nach der Pandemie? Frage nach der Betriebs Zeit. Wie ist das Verhältnis für Arbeitnehmer zwischen Arbeit und Kurzarbeitergeld? Was muss der Arbeitgeber für seinen Betrieb beachten und wieviel Arbeit gibt es im Betrieb aktuell? Länger krank während der Kurzarbeit – was nun? Verhältnis Arbeit zu Urlaub und Kurzarbeitergeld? Besprechen Sie mit uns Ihre Fragen.