Bei Kündigung Abfindung erhalten –
das gilt auch für leitende Angestellte

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Das Thema Kündigung Abfindung kommt für leitende Angestellte meist erst dann auf die Tagesordnung, wenn der Arbeitgeber unverhofft diesen Schritt von sich aus geht. Es gibt aber immer auch Fälle, in denen man selbst nur noch den Exit aus dem bisherigen Job als beste Lösung sieht. Geht es doch in der Regel – besonders bei leitenden Angestellten – weniger um einen bloßen „Job“, sondern vielmehr um eine Berufung. Ihr hatte man sich ja einmal mit ganzem Herzen verschrieben. Selten werden in diesem Bereich gleich zu Beginn Abfindungsregelungen vereinbart. Ist es dann so weit, ist schnelle Unterstützung geboten. Wohl denjenigen, die schon vorab Ihre Chancen auf eine Abfindung ausgelotet haben und auf den Fall des Falles vorbereitet sind. Dass ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht gehen muss, kann in vielen Fällen von vornherein vermieden werden – natürlich nicht in allen Fällen. In beiden Fällen sind wir für Sie da.

Wir vertreten Ihre Interessen:

„Sehen Sie sich vor! Auch wenn alles reibungslos bei Ihnen läuft, kann sich die Situation in Zukunft massiv verändern. Ob Firmenübernahmen, strukturelle Veränderungen im Unternehmen und/oder beim Personal: Die Gründe sind vielfältig, weshalb auch leitende Angestellte immer wieder unsere Kanzlei ansprechen, um sich zu den individuellen Themen Kündigung Abfindung vor oder nach einer Kündigung zu informieren.“

Deshalb: Sprechen Sie uns an, bevor das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihnen einerseits den reibungslosen Exit aus dem Unternehmen ebnet und andererseits Ihren Neustart durch eine höhere Abfindung erleichtert.

Kündigung Abfindung

Ein aktuell beispielhafter Fall zeigt Ihnen die Lösung der Abfindungs-Frage exemplarisch:

Zu diesem Thema sprach uns Klara M., Vertriebsleiterin in einem großen mittelständischen Unternehmen aus dem Frankfurter Raum, an. Ihr Beruf ist im wirklichen Sinne des Wortes Berufung, weshalb sie in Ihrem Unternehmen über 14 Jahre lang mit höchstem Engagement und Elan Erfolg arbeitete. Deshalb wies sie Themen wie Kündigung Abfindung usw. auch gedanklich weit von sich. „Das passiert doch nur den ,Low Performern‘, aber nicht mir“, war sie sich sicher. Sie hätte sich nie vorstellen können, einmal selbst in arbeitsrechtliche Probleme zu geraten.

Mit der Übernahme Ihres Unternehmens durch einen anderen Mitbewerber traten jedoch sehr schnell Probleme auf. Personal wurde – entgegen veröffentlichter Aussagen – reduziert. Ihr Posten stand ebenfalls zur Debatte. Doch weil sie bereits mehr als 14 Jahre im Unternehmen war, konnte sie nicht ohne weiteres gekündigt werden. Aus dem Interesse heraus, Abfindungsgelder zu sparen, machte sich eine Mobbing-Kultur breit, deren Ansätze Klara M. zum Glück mit Weitblick als Gefahr erkannte. So erreichte sie uns über unsere Website und sprach uns telefonisch an. Ihr erschien es am sichersten, keinen Anwalt aus ihrer Heimatstadt zu wählen, da sie sich schon allein aufgrund der räumlichen Distanz mehr Diskretion versprach. Eine gewisse Distanz zu ihrem Umfeld tat ihr ebenfalls nach eigener Aussage gut.

Wir haben es geschafft:

Dadurch, dass uns die Mandantin frühzeitig angesprochen hatte, konnten wir mehr Zeit nutzen, als es in akuten Fällen möglich wäre. Gemeinsam bewerteten wir ihre Situation, suchten nach möglichen Vorwurfsquellen, um diese von vornherein zu entkräften. Und strategisch legten wir für sie planmäßige Schritte fest, die ihr einen gewinnbringenden Weg aus dem Unternehmen wiesen. Das klappte perfekt – und Klara M. konnte ohne mentale Belastung und ohne finanziellen Schaden aus dem Unternehmen gehen. Das machte ihr den Neustart leichter. Heute arbeitet sie auf ähnlicher Position für ein anderes Unternehmen ihrer Branche.

Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Lindacher: „Warten Sie nicht, bis es lichterloh brennt. Je früher Sie uns ansprechen, weil Sie Gefahren sehen, desto besser. So haben wir ausreichend Zeit, um mit Ihnen eine Strategie zu erarbeiten, die Ihnen den Exit aus Ihrem Unternehmen erleichtert und eine höhere Abfindung ermöglicht. Setzen Sie auf unsere Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von München aus arbeiten wir für Mandanten aus ganz Deutschland.“

Deshalb gilt: Wir prüfen Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.

Treten Sie umgehend dazu mit uns in Kontakt unter Telefon: 089 / 53 868 200

Ihr Thies Lindacher

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Folgende Hinweise und Begriffe helfen Ihnen, uns leichter über die Suchmaschinen zu finden:

Recht und Arbeit sind wichtige Themen im Betrieb. Meist kommt das Thema Kündigung Abfindung erst dann für den Arbeitnehmer auf den Tisch, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat. Doch wie ist der Anspruch leitender Angestellter? Wie kann ein Arbeitsverhältnis über viele Jahre in Form einer Abfindung mit Geld aufgewogen werden? Viele Fragen stellen sich. Welche Zahlung gilt pro Arbeits jahr? Wie verhält es sich mit der Steuer? Was sagt das Kündigungsschutzgesetz KSchG? Welche Höhe ist bei der Abfindung für den Arbeitnehmer angemessen? Wie ist der Anspruch pro Arbeits oder auch Ausbildungs-Jahr im Betrieb?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben hier naturgemäß unterschiedliche Ansichten. Ist der betriebsbedingte Aufhebungsvertrag rechtens? Oder: Ist ein Anspruch vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen Kündigung rechtens? Stichwörter wie: Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage kommen ebenso zum Tragen, wie Anspruch und Recht auf die Zahlung einer Abfindung. Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Kündigung keine Abfindung zahlen, geht es schnell ums Recht und die Frage auf den Anspruch einer Abfindung.

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